Bauvorhaben „Wiesenau“ in Pech

Der Rat der Gemeinde Wachtberg legt die bisherige Planung auf dem Gebiet der Wiesenau in Pech auf Wiedervorlage! Können die Bürger nun aufatmen? Leider nein!!

Eine Überplanung der gesamten ausgewiesenen Fläche ist dringend erforderlich, damit für alle Beteiligten endlich eine rechtssichere Grundlage geschaffen wird und ein zukunftsweisendes Konzept entsteht. Ansonsten ist jegliche bauliche Veränderung fraglich und bedarf immer dem Wohlwollen der Politik.

Die UWG befürwortet grundsätzlich diese Überplanung. Allerdings sollte bereits zum jetzigen Zeitpunkt genau definiert werden, was auf dieser städtebaulich relevanten Stelle entstehen soll. Die Einbeziehung der bis jetzt noch nicht bebaubaren, im Landschaftsschutzgebiet liegenden, zusätzlichen Parzelle lehnt die UWG nicht grundsätzlich ab und stimmt einer Überprüfung der Machbarkeit zu.

Der Beschluss der Flächennutzungsplanänderung basierte auf dem Wunsch, mehrere zweigeschossige Gebäude für Senioren zu errichten. Diesen Beschluss trägt die UWG weiterhin mit. Einer Riegelbebauung wird sie -wie bisher- nicht zustimmen. Die Gemeinde besitzt die Planungshoheit. Sie sollte doch im Stande sein, der Fairness halber gegenüber Investoren, von Beginn an eine klare Linie vorzugeben und sich nicht, wie ein Fähnchen im Wind, nach deren Wunschvorstellungen richten und den Bürgerwunsch außer Acht lassen.

Die UWG stimmt zu, dass es einen Bedarf an einem Pflegeheim gibt.  Dafür ist diese Stelle unserer Meinung nach ungeeignet. Alternativflächen sind von der Gemeinde bisher noch gar nicht in Betracht gezogen worden!

Jede Halle der Landwirte im Außenbereich wird unter die Lupe genommen und Alternativstandorte in Erwägung gezogen, damit unsere Landschaft ihr Bild behält. Der Außenbereich Wiesenau, der dazu auch noch direkt in Beziehung zur Ortschaft Pech liegt, hat anscheinend keine große Relevanz für den Gemeinderat. Er wird mit mehrgeschossigen Riegelbauten bebaubar sein, die das Bild von Pech gravierend beeinflussen.

Die UWG vertritt die Meinung das an diesem Standort kein Heim, sondern betreutes Wohnen entwickelt werden muss.

Das Vorhaben wurde von Beginn an in den Gremien immer als reine Seniorenwohnanlage deklariert, diskutiert und den Bürgern suggeriert. Warum wird diese Meinung nicht weiterhin klar vertreten und durch textliche Festsetzungen eindeutig bestimmt? Werden möglicherweise die Interessen des Investors über die der Wachtberger Bürger gestellt?

Sollte die neue Bebauung unter das Heimgesetz fallen, ist eine Riegelbebauung zwangsweise erforderlich, denn bei Einhaltung deren Vorschriften ist zwangsläufig eine Aufteilung in mehrere Gebäude nicht möglich.

Des Weiteren werden nicht überwiegend Appartements oder Wohnungen entstehen, sondern Pflegezimmer, ähnlich einem Krankenhaus. Nur wenn das Heimgesetz keine Anwendung findet, können überwiegend Seniorenwohnungen entstehen und dies in mehreren Gebäuden. Pflegezimmer in geringerer Zahl sind dabei ebenso möglich.

Die Pflege der Bewohner wird dadurch nicht eingeschränkt. Tatsächlich ist die Pflege in einer betreuten Wohnanlage von einem Minimum bis hin zur tatsächlichen vollumfänglichen Pflege für einen an das Bett gefesselten Menschen möglich.

Der große Unterschied besteht in den Wohnraumgrößen (Mindestgröße im Heimgesetz 12 qm, Betreutes Wohnen 45 qm) und den Fördermitteln für den Investor. Heime erhalten diese im maximalen, Betreutes Wohnen in wesentlich geringerem Umfang und das in Abhängigkeit von der Anzahl der Pflegebetten.

Letztendlich stellt sich die Frage: was soll auf der Fläche entstehen? Ein Altenheim, also ein mehrgeschossiges Gebäude das eher einem Krankenhaus ähnelt und mit wohnraumähnlichen Zimmern ausgestattet ist oder eine Seniorenwohnanlage, die überwiegend noch selbstbestimmende Menschen in kleinen und größeren Wohnungen beherbergt?

Die UWG sieht an diesem Standort kein Heim, sondern eine Seniorenwohnanlage, die sich in die umgebende Bebauung einfügt und die Möglichkeit bietet, auch im Alter selbstbestimmt und noch eigenständig zu leben.