Die auf Initiative der Ließemer UWG eingereichten Beschwerden, die Tempo-30 Beschilderung auf der K14 zwischen Lannesdorf und Wachtberg betreffend, haben die gewünschte Wirkung erzielt: das Zusatzschild „bei Nässe“ ist nun endlich angebracht worden.
Bereits im November wurde eine IFG-Anfrage beim Tiefbauamt Bonn gestellt, um die genaue Begründung für die angeordnete Tempoeinschränkung in Erfahrung zu bringen. Die Antwort lag im Januar vor. Das „Merkblatt zur Bewertung der Straßengriffigkeit bei Nässe“ gibt dazu eindeutige Auskünfte. Da das in diesem Regelwerk vorgesehene Zusatzschild fehlte, wurde zunächst eine Beschwerde bei der Start Bonn eingereicht. Diese Vorgehensweise wurde zuvor in der Sitzung des Ortsausschusses Ließem von deren Mitgliedern sowie anwesenden Bürgerinnen und Bürgern — insgesamt 12 Personen — gezeichnet.
Die Antwort der Stadt ergab, ein Urteil des OLG Hamm aus 2015 sei für die Wahl der Beschilderung zugrunde gelegt worden. Interessanterweise war in der Antwort auf die IFG-Anfrage noch keinerlei Rede von diesem Urteil. Nach Durchsicht der Urteilsbegründung staunt man jedoch nicht schlecht, da die Richter auch im Fall aus 2015 das Zusatzschild, in Einklang mit dem Merkblatt, vorsehen.
Daraufhin wurde, auf Initiative von UWG-Mitglied A. Pashalidis und von K. Pietrusziak (CDU) mitgezeichnet, eine zweite Beschwerde bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Am nächsten Tag wurden die Zusatzzeichen montiert.
Die Wahrscheinlichkeit weiterer „Blitzaktionen“ der Polizei an den betroffenen Stellen mag nun gesunken sein. Trotzdem bleibt es wichtig auch bei trockener Witterung im Kurvenbereich der K14 besonders vorsichtig zu fahren. Eine hohe Luftfeuchtigkeit reicht bereits aus, das Schleuderrisiko zu erhöhen. Darauf hat das zuständige Tiefbauamt Bonn, aus Sicht der UWG zurecht, explizit hingewiesen.